Ab dem Schuljahr 2019/2020 tut sich einiges: Das bewährte, klare Notensystem wird wieder eingeführt um eine transparente und kriterienorientierte Leistungsbeurteilung zu schaffen! Der eine oder andere wird jetzt meinen: „Das führt zur Diskriminierung leistungsschwacher Kinder.“ Falsch! Denn nur durch eine konkrete, notenspezifische Beurteilung sehe ich schwarz auf weiß auf welchem Wissensstand sich mein Kind befindet, um früh genug zu handeln, Defizite anzupacken, und wenn notwendig mein Kind den individuellen Voraussetzungen entsprechend zu fördern.
Die Benotung in der Volksschule sieht ab dem Schuljahr 2019/20 wie folgt aus:
- 1. Schulstufe: Sowohl im ersten als auch zweiten Halbjahr verbale Leistungsbeurteilung. Erziehungsberechtigte können jedoch auch bei alternativer Beurteilung ein Ziffernzeugnis verlangen.
- 2. Schulstufe: Im ersten Halbjahr verbale Leistungsbeurteilung, wenn von den Erziehungsberechtigten verlangt ein Ziffernzeugnis. Ab dem zweiten Halbjahr müssen verpflichtend Ziffernnoten vergeben werden.
- 3. Schulstufe: Sowohl im ersten als auch zweiten Halbjahr Beurteilung durch Ziffernnoten. Und: Das Wiederholen von Schulstufen aufgrund negativer Leistungen ist ab sofort möglich. Das Umstufen während des Schuljahres bleibt durchgehend erhalten.
- 4. Schulstufe: Sowohl im ersten als auch zweiten Halbjahr Beurteilung durch Ziffernnoten.
Eine weitere Veränderung und positive Ergänzung: Erziehungsberechtigte werden, von der ersten bis zur vierten Schulstufe, zu einem Bewertungsgespräch eingeladen, in dem der Pädagoge die Eltern über die Leistungsstärken und den Leistungsstand ihres Kindes aufklären. Wenn Bedarf besteht kann man so früh genug reagieren und ggf. den Schüler zum Förderunterricht verpflichten.
Durch dieses System ist es nun (wieder!) möglich, in Bezug auf den Leistungsstand des Kindes nicht nur „um den heißen Brei“ herumzureden, sondern schwarz auf weiß über den Wissensstand des Kindes Bescheid zu wissen, um früh genug zu reagieren und Defizite zu beheben.