Außergewöhnliche Zeiten – wie die jetzige Corona-Krise – verlangen nach außergewöhnlichen Maßnahmen: Und so beschloss der Nationalrat eine Sonderregelung für Unterhaltsvorschüsse für zahlungsunfähige Elternteile. Denn vor allem unsere Kinder dürfen nicht daran leiden!
Die Folgen der Corona-Krise ist aktuell noch nicht absehbar, aber Fakt ist, dass vermehrt auch an sich zahlungswillige und zahlungsfähige Unterhaltspflichtige die laufende Unterhaltspflicht für ihre Kinder nicht tragen können – sei es aufgrund des Arbeitsplatzverlustes oder bei selbstständig Erwerbstätigen das Wegbrechen von Aufträgen. Dennoch muss für das Kind/die Kinder eine ausreichende Versorgung mit liquiden Mitteln sichergestellt sein.
Aufgrund der aktuellen Situation beschloss der Nationalrat, dass betroffene Kinder eine staatliche Hilfe in Anspruch nehmen können – rasch und unbürokratisch. Ein sogenannter „Unterhaltsvorschuss“ kann bis zum Ablauf des 30. April 2020, längstens für ein halbes Jahr, gewährt werden. Für nähere Informationen bzw. die Antragstellung wenden Sie sich an ihr zuständiges Gericht.